Schulsozialarbeit
Träger und Grundlage
Schulsozialarbeit ist ein unbefristetes Angebot der Jugendförderung der Stadt Köln in Schulen. Die Schulsozialarbeiterin ist Angestellte beim Amt für Kinder, Jugend und Familie und arbeitet als Fachkraft in der Schule. Die gesetzliche Grundlage ihrer Arbeit ist der § 13 des Kinder- und Jugendhilfegesetze, SGB VIII: Die gesetzliche Grundlage für die Schulsozialarbeit ist der §13 Jugendsozialarbeit: (1) Jungen Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind, sollen im Rahmen der Jugendhilfe sozialpädagogische Hilfen angeboten werden, die ihre schulische und berufliche Ausbildung, Eingliederung in die Arbeitswelt und ihre soziale Integration fördern.
Auftrag
Die Schulsozialarbeit kommt dem Recht jedes jungen Menschen auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit nach. Das vorrangige Ziel ist die seelische Stabilität der Schülerinnen und Schüler sowie die Erweiterung ihrer Handlungsfähigkeit um zu einer sozial integrierten und gesunden Person heran zu wachsen.
Arbeitsweise
Die Schulsozialarbeit arbeitet grundsätzlich vertraulich und ist ein freiwilliges Angebot nach folgenden Prinzipien:
Prinzip "Freiwilligkeit": Für alle sozialpädagogischen Angebote entscheiden sich die einzelnen Schüler/Schülerinnen, Klassen, Eltern etc. freiwillig.
Prinzip "Verlässlichkeit": Hat sich ein Schüler/eine Schülerin oder eine Klasse grundsätzlich für ein Angebot entschieden, ist es für den vereinbarten Zeitraum für alle Seiten verpflichtend - Ausnahme nur bei nachvollziehbaren, pädagogisch sinnvollen Gründen.
Prinzip "Vertraulichkeit": In Beratungsgesprächen mit den sozialpädagogischen Fachkräften gemachte Äußerungen werden grundsätzlich vertraulich behandelt. Ausnahmen gibt es nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Betroffenen oder bei Gefährdungssituationen. (Schweigepflicht nach § 203 StGB)
Dabei arbeitet die Schulsozialarbeit sowohl präventiv als auch intervenierend:
Präventive Arbeit: möglichen Krisen und Gefahren wie beispielsweise Gewalt, Sucht oder Erkrankung wird vorgebeugt indem Schülerinnen und Schüler in ihrer Persönlichkeit gestärkt werden. Dies geschieht durch gezielte Förderung der sozialen Kompetenz (beispielsweise Förderung von Selbstbewusstsein, Selbst- und Fremdwahrnehmung, Empathie, Gruppenfähigkeit, angemessenem Umgang mit den eigenen Gefühlen, Akzeptanz von Fremdem, Entwicklung von Konfliktlösungsstrategien, Entwerfen von Lebensperspektiven
Intervenierende Arbeit: Bei der akuten Gefährdung von Schülerinnen und Schülern durch Gewalt, Misshandlung, Vernachlässigung, Mobbing oder anderen Gefahren greift die Schulsozialarbeit ein. Dies geschieht durch Stärkung der Person, Klärung der Situation, Schutz und Hilfe in Zusammenarbeit mit anderen Institutionen wie dem allgemeinen sozialen Dienst der Stadt Köln (ASD), dem Gefährdungsmeldungs-Sofortdienst der Stadt Köln (GSD), spezialisierten Beratungsstellen, den Familien der Schülerinnen und Schüler und anderen Hilfesystemen.
Leistungen der Schulsozialarbeit
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Themenbezogene Angebote in Klassen und im Rahmen von Projekten:
- Förderung sozialen Verhaltens
- Unterstützung der Persönlichkeitsentwicklung
- Entwicklung eines stützenden Gruppen- und Lernklimas in Klassen
- Entwicklung und Durchführung innerschulischer Förderkonzepte zur Vorbeugung, Vermeidung und Bewältigung von Lernschwierigkeiten, Lernstörungen sowie von Verhaltensauffälligkeiten
- Förderung individueller Neigungen und Stärken sowie Ausprägung einer eigenverantwortlichen, selbstbestimmten, positiven Lebensführung Bereitstellung und Koordinierung spezialisierter Themen- und Methodenangebote außerschulischer Partner; z.B. Trainings zur Gewaltprävention und konstruktiver Konfliktlösung, Förderung des Gruppen- und Sozialverhaltens durch Methodenangebote der Freizeit- und Kulturpädagogik
Kooperation mit diversen beratenden Diensten und Fördereinrichtungen
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Einzelfallhilfe zur Prävention und Krisenintervention für Kinder und Jugendliche unter Einbeziehung des sozialen Umfeldes hier vor allem bei: Schulabsentismus, Kindeswohlgefährdung, Gewalt
Angebote für Eltern zur Stärkung der Erziehungskompetenz und zum Abbau familiärer Belastungen
Angebote in Übergangsphasen KITA-Förderschulen/Grundschulen, Grundschule-Hauptschule sowie im Übergang Schule-Beruf
Vernetzung mit allen für die schulische und sozialpädagogische Arbeit relevanten Behörden, Ämter und beratenden Dienste
Kontakt
Die sozialpädagogischen Fachkräfte unterstehen der Dienst- und Fachaufsicht der Sachgebietsleitung Schulsozialarbeit im Amt für Kinder, Jugend und Familie der Stadt Köln, Bereich Jugendförderung.
Catarina Kuhnmünch
Wilhelm-Leyendecker-Schule (Adresse der Schule)
Raum A 105
0221-955686-20
catarinamarie.kuhnmuench@stadt-koeln.de
